Unsere AGB – BSK & VBGL
Wir fahren ausschließlich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten in der neusten Fassung, mit der Maßgabe das ausschließlich gesetzliche Haftungsgrenzen mit der Ziffer 15.1 zur Anwendung kommen.
Der Einsatz von Fahrzeugen mit Ladekran erfolgt hinsichtlich des Kraneinsatzes auf Basis von Leistungstyp 1.
Für die Transportleistung kommt ausschließlich Frachtrecht zur Anwendung. Sollte es sich nicht um einen Schwer- und/oder Großraumtransporte handeln, gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer, (VBGL), neuste Fassung. Bei offenen Fahrzeugen können wir auf Ihren Wunsch Wurfplanen zur Verfügung stellen. Keine Haftung für Nässeschäden. Freie, ungehindert erreichbare, geeignet dimensionierte und belastbare Zufahrtswege, Be- und Entladestellen sowie Kranstandorte setzen wir voraus. Gerichtsstand ist Dortmund.